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Lernentwicklungsgespräche

Das Schulgesetz sieht in allen Klassen in jedem Schulhalbjahr ein Lernentwicklungsgespräch vor. An dem Lernentwicklungsgespräch nehmen ein Klassenlehrer, die Eltern und die Schüler teil. Themen der Lernentwicklungsgespräche sind

  • die individuelle Lernentwicklung,
  • der erreichte Lernstand in allen aktuell unterrichteten Fächern,
  • die überfachlichen Kompetenzen und
  • die nächsten Lernschritte und -ziele des Schülers in Form einer Lernvereinbarung.

Das Lernentwicklungsgespräch wird dokumentiert und in die Schülerakte gelegt.

Diese Regelung gilt

  • im Schuljahr 2011/12 für die Klassen 5, 7 und 8,
  • im Schuljahr 2012/13 für die Klassen 5 bis 9 und
  • ab dem Schuljahr 2013/14 für alle Klassen von 5 bis 10.

In den Klassen, die keine Lernentwicklungsgespräche haben, finden Elternsprechtage statt

  • im Schuljahr 2011/12 für die Klassen 6, 9 und 10,
  • im Schuljahr 2012/13 für die Klassen 10 und
  • ab dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine Elternsprechtage mehr.

 

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